Vereinsordnung

Vorwort

Diese Vereinsordnung enthält ergänzende Bestimmungen und Regeln für den Verein “DREIRAD Regensburg e.V.”. Diese wurden in der Mitgliederversammlung beschlossen und stellen eine Ergänzung zu den Bestimmungen und Regeln der Vereinssatzung und weiterführende verbindliche Bestimmungen dar. Zukünftige Beschlüsse sind in dieser Vereinsordnung aufzunehmen.

Abschnitt 1 – Ergänzung der Vereinssatzung

Zu Satzung § 4 Mitglieder

§ 4.1 Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet jede Änderung seiner Mitgliedsdaten (z. B. Anschrift, Namensänderung Bankverbindung etc.) unverzüglich dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.

Zu Satzung § 5 Mitgliedsbeiträge / Beitragsordnung

§ 5.1 Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus, mittels Lastschrifteinzug zu entrichten. Die Abbuchung erfolgt jeweils zum Datum der Aufnahme. Das Mitglied ist verpflichtet für die notwendige Kontendeckung zum Abbuchungszeitpunkt zu sorgen. Kosten die durch fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug entstehen und nicht vom Verein zu verantworten sind, müssen vom Mitglied erstattet werden.

§ 5.2 Beitragssatz

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf 60 € festgelegt.

Zu Satzung § 6 Organe des Vereins

§ 6.4 Weitere Arbeitsgruppen

Neben der Mitgliederversammlung und dem erweiterten Vorstand werden als weitere Organe des Vereins die folgenden Arbeitsgruppen definiert:

  • Vereinsorganisation (VO)
  • Gruppenbildung (GB)
  • Erziehungskonzept (EK)
  • Raumplanung (RP)
  • Finanzen/Zuschüsse (FZ)
  • Personalauswahl (PA)

Zu Satzung § 6.1 Mitgliederversammlung

§ 6.1.1 Einberufung

Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand erfolgt in der Regel per Email an die letzte schriftlich mitgeteilte Emailadresse. Soweit keine Emailadresse verfügbar ist, erfolgt die Einladung auf dem Postweg an die zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Mit der Einberufung zur Mitgliederversammlung hat auch die Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung zu erfolgen.

§ 6.1.2 Protokoll

Das Protokoll zur Mitgliederversammlung wird als Original vom Vorstand aufbewahrt und jedem Mitglied per Email zugesandt. Die Versendung auf dem Postweg in Papierform an die zuletzt bekannte Mitgliedsadresse erfolgt gegen Erstattung der Kosten (Porto, Kopie, Versandmaterial etc.), wenn keine Emailadresse verfügbar ist oder dies vom Mitglied gewünscht wird. Das Protokoll kann nach vorheriger Terminabsprache beim Vorstand eingesehen werden.
Zu Satzung § 6.3 Beirat, erweiterter Vorstand

§ 6.3.1 Anzahl der Beiräte

Die Beiräte im erweiterter Vorstand setzten sich aus je einem Vertreter der unter §6.4 dieser Vereinsordnung genannten Arbeitsgruppen zusammen. Somit ist die Interessensvertretung für jeden Bereich innerhalb des erweiterten Vorstands gewährleistet und es sind insgesamt maximal 6 Beiräte zu ernennen.
Soweit einzelne Arbeitsgruppen bereits durch Mitglieder des Vorstands nach §26 BGB oder dem Kassenwart im Vorstand vertreten sind, kann die zusätzliche Ernennung eines Beirats für die betreffenden Arbeitsgruppen entfallen.

Ergänzende Bestimmungen und Regeln zum Verein

Vergabe der Kinderbetreungsplätze

Für die Vergabe von Betreuungsplätzen ist die Vereinsmitgliedschaft obligatorisch.
Übersteigt die Nachfrage für Betreuungsplätze das Angebot so wird als Kriterium zur Vergabe der Plätze die Dauer der Mitgliedschaft im Verein festgelegt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner